Via: RA Thomas Bruggmann LL.M.Veröffentlicht am: 24/04/2026
Das Apothekenhonorar ist seit 2013 bei 8,35 EUR eingefroren, Betriebskosten um 65% gestiegen. ApoVWG ohne gesetzliche Erhöhung. Analyse Art. 12 GG, Kassenabschlagserhöhung und rechtliche Handlungsoptionen.